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Embargo Schutz
Einhaltung der EU-Verordnung: Bekämpfung Terrorismus
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus eine neue Dimension angenommen. Der Schutz vor weiteren Attentaten und die Bekämpfung der (potentiellen) Täter sind seither Themen von zentraler Bedeutung. Auch für Unternehmen.
Vielen Unternehmern ist derzeit jedoch nicht bewusst, dass die Beschäftigung sanktionierter Personen und auch die Zusammenarbeit mit entsprechend gelisteten Geschäftspartnern strafbar ist.
Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, bei Einstellung neuer Mitarbeiter im Vorfeld zu überprüfen, ob der potentielle Mitarbeiter, bzw. der Geschäftspartner gem. EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus auf entsprechenden Warnlisten steht.
Diese Verordnungen verpflichten alle Unternehmen, vor Einstellung eines Bewerbers die Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Namen und Adressen abzugleichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten und es kommt zur Auszahlung von Lohn/Gehalt an einen verdächtigen Mitarbeiter, dann muss der Unternehmer mit einer Haftstrafe sowie dem Einzug seines Vermögens rechnen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, zukünftig selbst auf der Terrorwarnliste zu stehen. Eine Straftat liegt jedoch erst dann vor, wenn das erste Gehalt bzw. der erste Lohn an den Mitarbeiter ausgezahlt wurde.
Was besagen die Verordnungen?
Die EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus besagen, dass es verboten ist, terrorristischen Organisationen und Einzelpersonen Vermögenswerte (also auch Lohn/Gehalt) und Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Was sind Sanktionslisten?
Boykott- oder Sanktionslisten sind Adress-Daten von terrorverdächtigen Personen, welche nicht beschäftigt werden dürfen bzw. Organisationen oder Firmen, mit denen nicht zusammengearbeitet werden darf.
Woher bekommt man die Sanktionslisten?
Sanktionslisten sollen z.B. im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (www.bundesanzeiger.de). Man kann den Bundesanzeiger auch abonnieren, dann erhält man ca. alle 10 Tage eine aktuelle Version.
Gibt es eine weitere Möglichkeit sich zu schützen?
Seit geraumer Zeit bieten Unternehmen Software-Lösungen zur Überprüfung der Daten an. Diese Lösungen sind jedoch mit teilweise erheblichen Kosten verbunden und rechnen sich daher nur für größere Unternehmen.
Wie stellt persona service sicher, dass keine Terrorverdächtigen zum Einsatz kommen?
persona service setzt zur routinemäßigen Überprüfung von Mitarbeitern ein EDV-gestütztes Verfahren ein, den sogenannten Securitycheck. Personenbezogene Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Herkunftsland, Wohnort und Straße) werden dabei mit einer von der EU veröffentlichten Personenembargoliste verglichen; die „Treffer" (z.B. Übereinstimmung/Ähnlichkeiten im Namen) werden herausgefiltert, um die Beschäftigung Terrorverdächtiger bei persona service auszuschließen. Wöchentlich erfolgt über die Software „SIRON-EMBARGO" eine automatische Überprüfung sämtlicher Neueinstellungen aus der Vorwoche.
Sollten tatsächlich Übereinstimmungen vorliegen, erfolgt eine Meldung an den Staatsschutz in Hagen.
