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Geschichte der Zeitarbeit

Geschichte der Zeitarbeit
In den USA: bereits seit 1948

1948: Zwei amerikanische Anwälte suchen vergeblich Ersatz für eine erkrankte Sekretärin und stellen fest, dass auch Andere befristete Personalengpässe haben. Aus der Idee zur Arbeitnehmerüberlassung geht noch im selben Jahr das erste Unternehmen für Personal-Leasing in den Vereinigten Staaten hervor.

1956: Eröffnung der ersten Büros für Zeitarbeit in Europa: Paris und London

1960: Das erste Büro für Zeitarbeit öffnet in der Bundesrepublik Deutschland.

1967: Am 4. April stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Musterprozess die Weichen für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland. Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich mit dem Recht der freien Berufswahl vereinbar.

1972: Das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung", kurz AÜG, wird verabschiedet.

1982: Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe resultiert aus den zahlreichen Verstößen gegen geltendes Recht in dieser Branche.

1985: Die maximal zulässige Einsatzdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht.

1994: Verlängerung des Einsatzes von sechs auf maximal neun Monate.

1994: Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt. 
Startschuss für die gewerbsmäßige private Arbeitsvermittlung.

1997: Die Reform des AÜG: Die höchstzulässige Überlassungsdauer beträgt nun ein Jahr.



2004: Im Zuge von Hartz IV tritt die Novelle des AÜG in Kraft. Sie bringt entscheidende Erleichterungen für die Arbeitnehmerüberlassung: Die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entfällt, ebenso das Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot. Tarifabschlüsse regeln das Lohnniveau für Zeitarbeitnehmer ebenso wie die Gleichbehandlungspflicht der  Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb nach dem "Equal Pay/Equal Treatment – Prinzip“. Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung wird eine Vermittlungsprovision zugelassen.
Damit verbunden erfolgt der positive Imagewandel für die Branche.
Gründung des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister AMP, der die Interessen der Branche vertritt.

2005: Verschmelzung der beiden bisherigen Interessenverbände Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) und Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. (INZ) auf den AMP. 

Im 10. AÜG-Erfahrungsbericht (für 2000-2004) bescheinigt die Bundesregierung, dass Zeitarbeit „im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet und geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen“.

Beschäftigungspolitisch hat die Zeitarbeit in der Bundesrepublik Deutschland an Bedeutung gewonnen, immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit ihre Flexibilität durch den Einsatz von Zeitpersonal zu erhöhen, die Tendenz ist weiterhin steigend. 
Im europäischen Vergleich steht Deutschland allerdings am unteren Ende, der Anteil der Zeitarbeitnehmer liegt gerade einmal bei 0,9 Prozent.
In England liegt der Anteil von Zeitarbeitnehmern bei 4,7 Prozent, in den Niederlanden sind es 4,5 Prozent und in Frankreich 2,1 Prozent. So ist auch hier erkennbar, es gibt ein enormes Wachstumspotential in Deutschland.

2008: Der Aufwärtstrend in Deutschland setzt sich fort. Seit 2005 ist die Anzahl an Zeitarbeitnehmern um über 70 Prozent auf 761.000 Beschäftigte gestiegen; der bisherige Höchststand in Deutschland. Dadurch wuchs auch der Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Erwerbstätigen auf 1,9 Prozent an. Insgesamt sind zu drei Viertel Männer bei Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. 
Die Palette der Branchen, in denen Zeitarbeit eingesetzt wird, ist bunt. Den überwiegenden Anteil bilden jedoch die Bereiche Metall- und Elektroindustrie sowie die Dienstleistungsbranche.