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AÜG & Tarifvertrag

persona service arbeitet nach den Vorschriften des Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG). Die hierfür notwendige Erlaubnis erhielt persona service als erstes deutsches Unternehmen im Jahre 1975 unbefristet. Die Erlaubnis wird erteilt durch die jew. zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit als aufsichtsführende Behörde.

Oberstes Gebot: Gesetzestreue
Oberstes Gebot: Gesetzestreue

Bei inzwischen mehr als 250 vorgenommenen Betriebsprüfungen durch diese Behörde gab es keine wesentlichen Beanstandungen.

Seit 01.01.2004 wurde zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen, dem sich persona service angeschlossen hat.

Somit kommen unsere Mitarbeiter in den Genuss fair ausgehandelter Löhne und sonstiger Vorteile eines Tarifvertrages.