Ihre Empathie und Ihr Fachwissen sind das Handwerkszeug für Ihren Arbeitsalltag schlechthin. Damit schaffen Sie als examinierte Pflegefachkraft für Bewohnerinnen und Bewohner eine Atmosphäre der Geborgenheit. Sie wissen, was die Pflegebedürftigen brauchen, sei es mit einem beherzten Handgriff oder der korrekten Versorgung.

Welche Aufgaben haben examinierte Pflegekräfte?

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Körperpflege wie Waschen, Duschen und Toilettengänge
  • Verabreichung der Medikamente
  • Versorgung von Wunden/Wechseln von Verbänden
  • Messen von Blutdruck, Temperatur, Puls und Atmung
  • Dokumentieren der Daten mittels entsprechender Software
  • Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden 

Als examinierte Pflegefachkraft übernehmen Sie die Pflege, Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen und aller Lebenssituationen. Je nach Gesundheitszustand kommen präventive, kurative oder palliative Maßnahmen zum Einsatz, über die Angehörige informiert werden. Im Vordergrund der Arbeit steht immer der Mensch, dessen Wohl und Gesundheit an oberster Stelle stehen.

Als examinierte Pflegekraft sind Sie nicht nur für Ihre Patientinnen und Patienten zuständig, sondern auch für deren Angehörige. Sie haben ein offenes Ohr für Ängste und Sorgen der Angehörigen, beraten sie zu pflegerelevanten Fragen und Maßnahmen und leisten psychische Betreuung. Auch bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel oder Feststellen der Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) helfen Sie den Angehörigen aus. Als examinierte Pflegefachkraft stellen Sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Therapeuten, Ärzten, Angehörigen und Patienten dar. 
 

Lesen Sie hier mehr zu den Vorteilen, die Pflegekräfte in der Zeitarbeit genießen.

Die Ausbildung

Schulabschluss: mittlerer Bildungsabschluss

Ausbildungsart: schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen sowie Praxisblöcke in Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen)

Dauer: 3–5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

Die Voraussetzung zur Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Alternativ ist ein Hauptschulabschluss inkl. einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen fachfremden Berufsausbildung bzw. mindestens einer einjährigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer/in oder Altenpfleger/in ausreichend. 

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (duale Ausbildung). Im theoretischen Teil der Ausbildung zur Pflegefachkraft werden u. a. Kenntnisse im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege- und Gesundheitswissenschaften und Wirtschaft, Recht und Politik vermittelt.
Im praktischen Teil arbeiten Sie in einer ambulanten oder stationären Einrichtung und lernen u. a. die Bereiche Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie und Psychiatrie kennen.

Die zweite Möglichkeit ist der Weg einer schulischen Ausbildung, die zwei Jahre beträgt. In Unterrichtsstunden wird Theorie vermittelt, gepaart mit kleineren, praktischen Übungen. Anschließend muss ein mehrmonatiges Praktikum absolviert werden. Das Abschlusszeugnis wird nach dem Bestehen einer Abschlussprüfung verliehen. Die duale Ausbildung wird vergütet, die schulische Ausbildung ist kostenpflichtig.

Persönliche Voraussetzungen

  • Großes Verantwortungsbewusstsein – das Wohl der Patientinnen und Patienten hat Priorität.
  • Rationalität ist unverzichtbar – bei gesundheitsauffälligen Menschen weiß die Fachkraft immer, wie zu handeln ist.
  • Kommunikative Persönlichkeit – Sie sind Bezugsperson für Patientinnen, Patienten, Angehörige und Ärztinnen und Ärzte.
  • Hohe Beobachtungsgabe – Sie bieten eine fachmännische Einschätzung des Gesundheitszustandes der Patientin/des Patienten und geben Handlungsempfehlungen.
  • Keine Scheu vor Körperkontakt – Sie übernehmen die Körperpflege für andere Menschen; Ekel oder Berührungsängste sollten Sie daher nicht empfinden bzw. ablegen können.

Weiterhin sollten Sie als examinierte Pflegefachkraft teamfähig sein. Immerhin arbeiten Sie mit Patientinnen und Patienten, Familien, Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Fachkräften zusammen. Auch Humor ist eine Eigenschaft, die Sie weiterbringen kann. Ein kleines Lächeln oder eine nette Geste bewirken Wunder und verbreiten eine positive Grundstimmung. Nicht zu vergessen: Haben Sie Respekt. Dieser ist eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit mit Menschen.

Umschulung zur examinierten Pflegefachkraft

Wer als examinierte Pflegefachkraft arbeiten möchte, muss eine duale oder schulische Ausbildung absolvieren. Haben Sie bereits eine Ausbildung als Pflegehelferin oder Pflegehelfer, kann die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft ggf. auf zwei Jahre verkürzt werden.  

Weiterbildung via Fernhochschule

Der Beruf der examinierten Pflegefachkraft erfordert ein hohes Maß an praktischer Erfahrung. Menschen, die diese Ausbildung bereits absolviert haben, können über eine akademische Weiterbildung nachdenken. Ein möglicher Studiengang ist u. a. Gesundheitsmanagement, der an mehreren Fernhochschulen angeboten wird.

Ihnen stehen aber auch andere Wege der Weiterbildung offen. Wenn Sie Interesse am Vertrieb haben, steht Ihnen auch der Weg als Recruiter im Gesundheitsbereich offen.

Examinierte Pflegefachkräfte arbeiten in folgenden Betrieben:

  • in Altenheimen
  • in Pflegeheimen
  • im ambulanten Pflegedienst
  • in psychiatrischen Einrichtungen
  • in Tagespflegeeinrichtungen
  • in Hospizen
  • in Krankenhäusern

Der Arbeitsalltag von examinierten Pflegefachkräften

Je nach Einrichtung kann es zu Einsätzen in Schichtdiensten kommen.
Dieser Tagesablauf ist daher exemplarisch.

06.00 Uhr Arbeitsbeginn

  • Dienstübergabe
  • Patientinnen und Patienten nach Wunsch wecken und pflegen
  • Frühstück vorbereiten, austeilen und ggf. bei der Nahrungsaufnahme unterstützen
  • Medikamente und Injektionen nach ärztlicher Vorgabe verabreichen

10.00 Uhr Beschäftigung

  • z. T. intensive Körperpflege fortsetzen (Duschen, Baden, Frisieren, Anziehen)
  • teilweise Ausgabe einer Zwischenmahlzeit im Laufe des Vormittags

 12.00 Uhr Mittagszeit

  • Austeilen des Mittagessens, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten/Kissen richten für den Mittagsschlaf, den einige Patientinnen und Patienten wahrnehmen

14.00 Uhr Angebote

  • Bewohner nutzen teilweise das Unterhaltungsangebot (Gesellschaftsspiele o. ä.) 
  • Schichtwechsel und Dienstübergabe
  • Absprache individueller Pflegeangebote und Maßnahmen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden
  • ggf. Teamsitzungen, die wöchentlich oder monatlich stattfinden
  • Empfang von Besuch von Patientinnen und Patienten

17.30 Uhr Vorbereitung Abendessen und Nachtruhe

  • Austeilen des Abendessens
  • Die ersten Pflegebedürftigen werden „bettfertig“ gemacht – jede und jeder erhält die Hilfe vom Pflegepersonal, die benötigt wird.

22.00 Uhr

  • erneuter Schichtwechsel
  • Bis 06.00 Uhr kümmert sich das Nachtschichtpersonal um die Patientinnen und Patienten und behält den Gesundheitszustand im Blick.
  • ggf. Unterstützung bei nächtlichen Toilettengängen und Umlagern im Bett

In den meisten Fällen finden um 06.00 Uhr, 14.00 Uhr und 22.00 Uhr die Schichtwechsel statt. Je nach Einrichtung kann der Tagesablauf abweichen. In der Tagespflege entfallen beispielsweise Spät- oder Nachtschichten. Wer den Beruf einer examinierten Pflegekraft ergreift, sollte physisch und psychisch stabil sein und mehr als ein Herz für Menschen haben.

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