Bei persona service werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenbetrieb nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk und zum Teil sogar übertariflich bezahlt. Diesem Tarifwerk hat sich persona service bereits seit der Einführung von Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche im Jahr 2004 angeschlossen. Neben der Entlohnung in den verschiedenen Entgeltgruppen regelt das iGZ-DGB-Tarifwerk auch die Branchenzuschläge, Sozialleistungen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kundenbetrieb.

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien und regelt deren Rechte und Pflichten – diese sind für beide Parteien verpflichtend. Die Tarifvertragspartner bestehen auf der einen Seite aus dem Arbeitgeber oder einer Vereinigung von Arbeitgebern (einem Arbeitgeberverband) und auf der anderen Seite aus einer Gewerkschaft oder einem kollektiven Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Beide Parteien verhandelt den Tarifvertrag miteinander. Nach einer bestimmten Frist kann der Vertrag noch einmal neu verhandelt werden – bei der Festlegung von Lohn und Gehalt beispielsweise besteht nach maximal zwei Jahren die Möglichkeit einer weiteren Verhandlung.

Ein Manteltarifvertrag, in dem die Arbeitsbedingungen festgehalten werden, hat hingegen eine längere Gültigkeit. Ein Entgelttarifvertrag kann auch länger als 2 Jahre laufen; z. B. betrug die Laufzeit des „alten“ Entgelttarifvertrages iGZ/DGB 3 Jahre ( vom 1.1.17 – 31.12.19). Die Laufzeit der jeweiligen Manteltarifverträge ist völlig unterschiedlich; auch da können nach einem relativ kurzen Zeitraum Änderungen vorgenommen werden. Insgesamt regelt der Tarifvertrag die Arbeitszeiten, Eingruppierungen und damit das verbundene Entgelt, Urlaubszeiten sowie je nach Branche auch Zuschlagszahlungen.

Arten von Tarifverträgen

Da in einem Tarifvertrag viele unterschiedliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses festgelegt werden, untergliedert man den Vertrag in unterschiedliche Teile: einen sogenannten normativen und einen obligatorischen Teil.

Im normativen Teil wird die umfassende Gestaltung des Arbeitsverhältnisses geregelt, also z. B. Arbeitszeit und Lohn/Gehalt. Im obligatorischen Teil des Tarifvertrags werden schließlich die rechtlichen Regelungen festgehalten, wie die Laufzeit und die Kündigungsfrist des Tarifvertrags.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Tarifverträgen, die jeweils unterschiedliche Bereiche regeln:

  • Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag: Hier sind alle grundsätzlichen Fragen zur Arbeitszeit (u. a. Kündigungsfristen, Höhe des Urlaubs etc.), zum Arbeitsschutz und die Beschreibung der Lohn- und Gehaltsgruppen geregelt.
  • Flächen- oder Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag, der für ganz Deutschland, ausgewählte Bundesländer oder für ein einzelnes Bundesland gültig ist.
  • Firmen- oder Haustarifvertrag: Tarifvertrag, der nur für das jeweilige Unternehmen gilt.
  • Branchentarifvertrag: Tarifvertrag, der zwischen den Parteien eines bestimmten Wirtschaftszweiges geschlossen wird.
  • Entgelt- oder Vergütungstarifvertrag: Hier wird die Höhe der Vergütung geregelt.

Vorteile von Tarifverträgen

Die Vereinbarung eines Tarifvertrags erfüllt zwei grundlegende Funktionen, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Vorteile mit sich bringen: - Schutzfunktion: Der Arbeitsmarkt wird geregelt, sodass für Arbeitgeber einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb geschaffen werden und die Beschäftigten sich auf ein angemessenes Gehalt verlassen können. - Friedensfunktion: Während der Laufzeit des Tarifvertrags sind Arbeitskampfmaßnahmen, die sich gegen den Tarifvertrag richten, untersagt. Tarifverträge bringen jedoch noch weitere Vorteile mit sich.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • faire und gleichberechtigte Bedingungen
  • Gehaltstransparenz •
  • Teilnahme an wirtschaftlichen Entwicklungen
  • Anpassungen am Vertrag gelten sofort
  • Günstigkeitsprinzip: es zählt die Vereinbarung mit besseren Konditionen für den Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitgeber

  • keine individuellen Verhandlungen
  • gleiche Bedingungen auch unter der Konkurrenz, somit besserer Wettbewerb
  • Planungs- und Kalkulationssicherheit
  • positives Unternehmens- und Branchenbild

Was ist das Günstigkeitsprinzip?

So schön und gut ein Tarifvertrag klingt, so kann es doch sein, dass ein Arbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag Konditionen ausgehandelt hat, die besser sind als die, die im Tarifvertrag vereinbart wurden. Nach dem Günstigkeitsprinzip gilt dann immer die Vereinbarung, die die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer besserstellt. Wenn z. B. im Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub vereinbart sind, im Tarifvertrag aber nur 28, zählt der Arbeitsvertrag. Diese Regelung gilt auch umgekehrt.

Tarifvertrag in der Zeitarbeit

Wie in vielen anderen Branchen gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche einen Tarifvertrag. Dieser wurde 2004 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e. V.) und den Mitgliedern des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) vereinbart. 2011 unterstützte die Bundesregierung diese Entwicklung mit der Einführung des Mindestlohns in der Zeitarbeit, um Arbeitnehmer noch besser vor Lohndumping zu schützen. 2012 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenbetrieb mit der Einführung von Branchenzuschlägen in einigen Branchen weiter unterstützt.

Übertarifliche Bezahlung bei persona service

Da wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kundenbetrieb bei persona service nicht nur eine persönliche Betreuung und kurze Arbeitswege, sondern auch eine faire Bezahlung garantieren möchten, zahlen wir bereits seit vielen Jahren zum Teil übertarifliche Stundenlöhne. Als persona service-Mitarbeiterin oder -Mitarbeiter können Sie außerdem von einigen weiteren Leistungen wie Prämien und leistungsbezogenen Zulagen profitieren. Wir legen Wert auf die langfristige Motivation und Zufriedenheit unserer Kolleginnen und Kollegen!

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