Unsere Belegschaft und Geschäftspartner:innen können zu Recht erwarten, dass persona service konstruktiven Hinweisen auf etwaige Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung und/oder Gesetzesverstößen in der notwendigen Vertraulichkeit und Ernsthaftigkeit nachgeht. Bei berechtigten Anliegen und Beschwerden garantieren wir eine wohl bedachte und objektive Prüfung der Eingaben, gleich welcher Grund hierfür vorliegen sollte. Hierzu gehören insbesondere Betrug, Diebstahl, Mobbing/Belästigung, Diskriminierung und Verstöße gegen Bestimmungen, Gesetze, Lieferant:innen-Kodex, Richtlinien und Verfahrensweisen. Die Anliegen werden unparteiisch untersucht, so dass die Rechte der Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen gleichermaßen geschützt sind.

Unsere Richtlinie zum Beschwerdeverfahren gilt dabei sowohl für Verstöße gegen unsere Business-Prinzipien nach innen wie auch bei Verstößen gegen unseren Lieferant:innen-Kodex nach außen und dient dem Schutz von Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, Vertragspartner:innen, Lieferant:innen und sonstigen Handelnden im Namen oder Auftrag von persona service. Hinweisgeber zu Verstößen gegen unsere Business Prinzipien oder den Lieferant:innen-Kodex können dabei zu Recht darauf vertrauen, dass auf Wunsch ihre Identität uneingeschränkt und dauerhaft geschützt wird.

Hinweisgeber:innen können sich anonym an uns wenden, um ihre Bedenken ohne Angst vor Repressalien zu äußern. Dies wird dadurch sichergestellt, dass eine Beschwerdehotline unter der Rufnummer 08005015672 eingerichtet ist. Zugriff auf diese Hotline haben allein hierfür gesondert geschulte und eingewiesene Arbeitnehmer:innen. Zugriff auf diese Hotline haben intern nur die im Unternehmen eingerichteten Vertrauensleute, das Sekretariat der Geschäftsleitung und die Syndikusrechtsanwälte der Rechtsabteilung.

Die diesbezügliche Verfahrensordnung finden Sie hier.

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